Lernzeitenkonzept für die Sekundarstufe I

 

 

Stand: Schulkonferenzbeschluss 06.06.2016

 

 

 

 

1    Vorwort

 

Die neue Rechtslage, die sich aus der politischen Diskussion im Zusammenhang mit dem „Runden Tisch G8/G9“ ergab, auferlegte den Schulen eine Anpassung ihres Hausaufgabenkonzepts. Für Schulen im gebundenen Ganztag wird in den Rechtsvorschriften neuerdings von „Lernzeiten“ gesprochen, in denen Aufgaben erledigt werden, die man bisher Hausaufgaben nannte. Schüler/innen im gebundenen Ganztag sollen, so die Vorgabe, in der Regel zuhause keine schriftlichen Aufgaben mehr erledigen müssen.

 

Das Leibniz-Montessori-Gymnasium ist eine Schule im gebundenen Ganztag. Es sind daher die besonderen Rechtsvorschriften für Ganztagsschulen anzuwenden. Dementsprechend wird das bisher gültige Hausaufgabenkonzept des LMG durch das hier vorliegende  Lernzeitenkonzept abgelöst.

 

Es werden am Leibniz-Montessori-Gymnasium implizite und explizite Lernzeiten unterschieden. Erstere sind die im Fachunterricht integrierten Zeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler z. B. innerhalb einer Stillarbeitsphase die ihnen hierfür gestellten Aufgaben erledigen sollen. Explizite Lernzeiten sind die wöchentliche verpflichtende Lernzeitstunde in den Stufen 5 bis 9 und die zusätzlichen LernzeitPlus-Angebote dienstags und freitags von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr.

 

2    Implizite Lernzeiten

 

Die 67,5-Minuten-Stunden sollen nach Möglichkeit so strukturiert sein, dass es im Verlauf der Stunde z. B. ca. 15 Minuten Lernzeit zur Erledigung von Aufgaben gibt, z. B. in Form von Still- oder Partnerarbeitsphasen. Diese Lernzeiten können am Ende der Stunde liegen, aber auch am Beginn oder, ggf. auch aufgeteilt, in deren Verlauf.

 

3    Explizite Lernzeiten (LZ bzw. LZplus)

 

Für die Erledigung von schriftlichen Aufgaben stehen die wöchentliche LZ-Stunde und die beiden LZplus-Stunden (dienstags und freitags von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr) zur Verfügung. Die Teilnahme an den LZplus-Stunden ist für die Schüler/innen freiwillig; sie dürfen die auf diese Zeiten entfallenden Aufgaben auch zu Hause erledigen.

 

Das maximale Zeitbudget für schriftliche Aufgaben, die in den expliziten Lernzeiten erledigt werden sollen, umfasst insgesamt 155 bis 160 Minuten, nämlich ca. 65 bis 70 Minuten in der wöchentlichen LZ-Stunde sowie 2-mal 45 Minuten in den LZplus-Stunden. Sollte die LZ-Stunde oder eine LZplus-Stunde entfallen, so sind die darauf entfallenden Aufgaben zu Hause zu erledigen.

 

Nach Bekanntgabe des Stundenplans, je nach Bedarf aber auch zu anderen Zeiten im Schuljahr, entscheiden die Klassenteams unter Koordination durch die Klassenleitung, in welchem Umfang die einzelnen Fächer über die expliziten Lernzeiten verfügen können. Dabei soll die Lage der Unterrichtsstunden in Bezug auf die Lage der LZ-/LZplus-Stunden sowie die Terminierung von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen berücksichtigt werden. Die Absprachen regeln außerdem, wie gewährleistet werden soll, dass die wöchentliche LZ-Stunde tatsächlich mit Arbeitsaufträgen ausgefüllt wird.

 

Als Grundlage für die Absprache des Klassenteams zur Verteilung der LZ- und LZplus-Budgets für schriftliche Aufgaben dienen die nachfolgenden Richtwerte für Budget-Größenordnungen pro Woche. Damit soll gewährleistet werden, dass die insgesamt zur Verfügung stehende explizite Lernzeit in der Regel nicht überschritten wird.

 

 
 

 

Lernzeitbudget je Fach

Lernzeitbudget insgesamt

 

Fächer mit 1 UE / Woche

alle Stufen: 10 Minuten

 

 

Fächer mit 2 UE / Woche

Stufen 5/6/7: 20 Minuten

Stufen 8/9: 15 Minuten

 

 

Fächer mit 3 UE / Woche

alle Stufen: 15 Minuten

Stufe 5

110 Minuten

Stufe 6

135 Minuten

Stufe 7

150 Minuten

Stufe 8

155/160 Minuten (1./2. Halbjahr)

Stufe 9

155 Minuten

 

 

 

 

 

4    Mündliche Hausaufgaben

 

Mündliche Hausaufgaben sind von den oben genannten Regelungen unberührt, d. h. es ist auch weiterhin zulässig, mündliche Hausaufgaben zu stellen, die außerhalb des Pflichtunterrichts und der LZ-bzw. LZplus-Stunden zu erledigen sind, z. B. Leseaufgaben, Vokabellernen. Die zeitliche Gesamtbeanspruchung der Schüler/innen ist angemessen zu berücksichtigen.

 

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Anmerkung                                                                                                  

 

Den oben genannten Richtwerten für Budget-Größenordnungen pro Woche liegt die
Stundentafel zugrunde. Die daraus resultierende Anzahl der Fächer pro Woche, aus denen schriftliche Lernzeitaufgaben hervorgehen können, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Aus dem Unterricht im Fach Sport und aus dem Projektfach in Stufe 9 erwachsen in der Regel keine verpflichtenden schriftlichen Aufgaben für explizite Lernzeiten.

 

 

 

 

Anzahl der Fächer mit

Stufe

1 UE

2 UE

3 UE

5

6

1

2

6

6

3

1

7

6/8

3/2

2

8

8/7

4/6

1/0

9

8

4

1