Informationen für Reiserückkehrende aus Risikogebieten

 

Die Landesregierung NRW und das Schulministerium haben besondere Regelungen für private Reisen in COVID-19-Risikogebiete getroffen, um die Infektionszahlen durch Reiserückkehrende gering zu halten (siehe das Dokument des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales).

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler – ergeben:

Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinrVO): www.mags.nrw/coronavirus

Wichtigste Verpflichtungen:

  • Schülerinnen und Schüler müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben (Quarantänepflicht gemäß §3 CoronaEinrVO)
  • Die Schule muss sofort informiert werden
  • Meldepflicht beim Gesundheitsamt (§2 CoronaEinrVO)
  • Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§5 CoronaEinrVO und Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung vom 30.09.2020)

 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses (in deutscher oder englischer Sprache) bei der Einreise (nicht älter als 48 Stunden)
  • Testung unverzüglich nach der Einreise nach Deutschland

 

 

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt “Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“ entnehmen. Weitere Informationen finden sie hier: www.schulministerium.nrw.de

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete

 

Wir bitten euch und Sie darum, sich an die Regelungen zu halten, damit wir und unsere Schülerinnen und Schüler auch nach den Herbstferien weiter im Präsenzunterricht arbeiten und lernen können.